Alter 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer). Auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Alter 25, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Führen eines Kraftrades wie Klasse A1
die neue Automatikregelung (ab 01.04.2021 möglich)
min. 17/18 Jahre
begleitendes Fahren ab 17 • beinhaltet Klasse AM, L
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebraucht sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird.)
Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe (plus 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und einer Bescheinigung für die Schlüsselzahl 197) damit kann die Ausbildung komplett mit Automatikgetriebe begonnen und abgeschlossen werden
Alter 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
Alter 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Alter 16
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingestzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstegeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger, dann daft aber nur noch 25 km/h gefahren werden.
Alter 16 bei 40 km/h / 18 bei 60 km/h
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstegeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
Alter 18
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Alter 18
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, jedoch max. 12000 kg zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination.
Alter 21 (18 bei Berufskraftfahrerausbildung)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger bis 750 kg.
Alter 21 (18 bei Berufskraftfahrerausbildung)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit Anhängern und Sattelanhängern mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Alter 21
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer, mit einer Länge von nicht mehr als 8m, auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Alter 24
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg.
Alter 24
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Alter 16
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW oder Verbrennungmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, auch mit Beiwagen.
Alter 16
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg.
Alter 18
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 70 kW abgeleitet ist, und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,2 kW/kg.
Alter 24 oder zwei Jahre Vorbesitz A2
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Feldstraße 3 a
92318 Neumarkt
Unterricht:
Mo & Mi: 18:30 - 20:00 Uhr
Keltenring 6
92283 Lauterhofen
Anmeldung & Unterricht:
Fr: 16:30 - 20 Uhr
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